Hinweise zu Energie-Etiketten
Neue Skalierung der Energieeffizienz-Klassen
Mit dem 01. September 2021 wurde eine neue Skalierung der Energie-Etiketten in den Klassen A bis G gesetzlich verpflichtend. Hierbei wurden zahlreiche Änderungen aktiv. Die Änderungen basieren auf den folgenden EU-Verordnungen
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2017/1369/EU - Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung für alle Produktkategorien
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2019/2015/EU - Ergänzung der Verordnung 2017/1369/EU für Lichtquellen
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2019/2020/EU - Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
Änderungen
Nach der neuen Verordnung sind die Energieklassen von LED erheblich niedriger eingestuft. Vormals als effizient geltende LED aus den Klassen A bis A++ liegen heute oft im Bereich E-F.
Die besten LED erreichen den Bereich C/B, die Effizienzklasse A kann heute nicht oder nur im Labor erreicht werden.
Im Wesentlichen wurden die folgenden tiefgreifenden Änderungen vollzogen.
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die Definition der Produkte, welche ein Energie-Etikett benötigen, wurde erweitert. Hierzu wurde der Begriff der Lichtquelle eingeführt und ersetzt die bisherige Differenzierung zwischen Lampen und Leuchten
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die Skalierung der Energieklassen wurde erheblich angepasst. Die Skala wurde so gewählt, dass die bisher für LED-Produkte geltende Energieklasse A nicht von Produkten auf dem Markt erreicht werden kann. Die nach Stand der Technik (September 2021) bestmögliche Klasse ist demnach B. Die Mehrzahl der LED-Produkte, welche bisher in den Klassen A, A+ und A++ ausgewiesen wurden, sind nun in den Klassen D-G angesiedelt.
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die technischen Parameter, die Messverfahren und Prüfvorschriften wurden deutlich überarbeitet.
Altes Etikett im Vergleich zu einem Neuen
Die Änderungen führen jetzt dazu, dass auch LED-Lichtbänder mit einem Energieetikett auszustatten sind. Dieses war seit Dezember 2019 nicht mehr erforderlich, da die LED-Lichtbänder zu den Leuchten gezählt wurden.
Etiketten
Wir stellen für die relevanten Lichtquellen online und auf Anfrage in gedruckter Form Energie-Etiketten zur Verfügung. Die Etiketten können jeweils beim Produkt eingesehen und herunter geladen werden. Dazu werden in allen Bildern Pfeile (siehe Abbildung) mit der jeweiligen Energieeffizienz-Klasse angezeigt. Durch einen Klick oder Tap auf dem Tablett öffnet sich ein Fenster mit dem Etikett sowie einem Link zum Produktdatenblatt. Auf jeder Produktdetailseite kann zudem unter dem Punkt "Dokumente" das Etikett und das Produktdatenblatt als PDF Datei herunter geladen werden.
Ausnahmen
Übergangszeit
Die Verordnung 2017/1369/EU sieht für einen Übergangszeitraum von neun Monaten ab dem 01. September 2021 - also bis Ende Mai 2022 - vor, dass Produkte die bereits in Verkehr gebracht wurden oder messtechnisch noch nicht abschließend neu beurteilt wurden, mit dem alten Energieetikett weiter verkauft werden dürfen. Sofern also hier bei manchen Produkten (LED-Lichtbänder) kein Energieetikett (= altes Etikett) angezeigt wird, handelt es sich um solche Produkte, die noch im Rahmen der Übergangsregelung angeboten werden.
Sobald alle Messungen abgeschlossen sind, werden auch für diese Produkte die Energieetiketten hier zur Verfügung gestellt.
Leuchten
Für Leuchten, also Gehäuse mit einer oder mehreren integrierten Lichtquellen, die zur Überprüfung entnehmbar sind, ist nach der neuen Verordnung kein Energieetikett erforderlich. Insbesondere wenn es sich dabei um LED-Chips handelt, sind auch diese nicht mit einem Energieetikett auszustatten.
Aufbau des Energieetiketts
Das Energieetikett hat den in der Abbildung dargestellten Aufbau. Im oberen Teil wird der Produktname sowie die Produktnummer angegeben. Bei LED-Lichtbändern ist zu beachten, dass diese sich auf die Länge in der Verkaufseinheit beziehen, im Beispiel auf 5m dieses Lichtbands. Kürzere oder längere Verpackungseinheiten haben die gleiche Energieeffizienzklasse, jedoch weichen die Werte zum Stromverbrauch relativ zur Länge ab.
Der mittlere Teil stellt die Skala und die auf dieses Produkt bezogene Einordnung (schwarzer Pfeil) dar. Das abgebildete Produkt hat demnach die Energieeffizienzklasse G.
Der untere Teil besteht aus einer Angabe zum Stromverbrauch sowie einem QR-Code. Der QR-Code führt zur EPRREL-Datenbank bei der EU, in welcher die Produktdaten und das Energieetikett offiziell eingetragen sind.
Die Angabe kWh/1000 Stunden gibt den Stromverbrauch in Kilowatt pro 1000 Stunden an. Diese entspricht der Watt-Angabe, im Beispiel also 44 Watt bei Volllast.
Energieetikett für individuelle Längen
Ein Energieetikett wird von uns für alle Standard-Verkaufslängen wie z.B. 1m, 2,5m, 5m, 20m, 50m ausgestellt. Für Lichtbänder, die wir auf deinen Wunsch hin individuell fertigen, z.B. 4,25m stellen wir ein Etikett für die Läge 1m zur Verfügung.
Die Energieeffizienz-Klasse ist von der Länge unabhängig und immer identisch.
Zur Ermittlung des Stromverbrauchs dieser individuellen Länge muss die Länge des Lichtbands ins Verhältnis zu der Länge, welche auf dem Etikett angegeben ist, gesetzt werden. Multipliziert man diesen Faktor mit dem auf dem Etikett angegeben Verbrauchswert, lässt sich der theoretische maximale Energieverbrauch berechnen.
Die von uns angegebenen Längenbegrenzungen für LED-Lichtbänder sind unbedingt zu berücksichtigen. Durch den längenabhängigen Spannungsverlust im Lichtband ist der tatsächliche Energieverbrauch in der Praxis geringer, als der theoretische Wert. Bei Beachtung der von uns ausgewiesenen, maximalen Längen für den Typ des Lichtbands, liegt die Abweichung bei etwa -5% bis -10% Stromverbrauch und Lichtstrom.
Dieses ist jedoch auch von den Rahmenbedingungen wie z.B. Spannungsverlust in der Zuleitung bzw. den Vorschaltgeräten abhängig und wird deshalb hier nur näherungsweise angegeben.
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