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Garantiebedingungen

Die iluminize GmbH gewährt für bestimmte Produkte eine europaweit gültige Garantie mit unterschiedlichen Laufzeiten von 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren. Auf der Produktdetailseite der eigenen Onlineshops und verbindlich in der Rechnung, weisen wir für jedes Produkt einzeln die gewährte Garantie in Monaten oder das konkrete Ablaufdatum der Garantie aus. Sofern nichts angeben ist, gilt die gesetzliche Gewährleistung. 

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche (Mängelrechte nach den §§ 437 ff. BGB) bleiben unberührt und gelten unabhängig von dieser Garantie.

Garantiegeber ist:

iluminize GmbH
Hellenthalstrasse 3
D-47661 Issum-Sevelen

Garantievoraussetzungen

Die von uns gewährte Garantie hat zur Voraussetzung, dass das Produkt gemäß allen, durch iluminize herausgegebenen Hinweisen, Datenblättern, Bedienungsanleitungen, Schaltdiagrammen, technischen Daten sowie der geltenden IEC-Normen gehandhabt, angeschlossen, montiert und betrieben wird. 

In dem Abschnitt: „Produktspezifische Garantievoraussetzungen“ unten werden ergänzende, für die jeweilige Produktgruppe spezifische Voraussetzungen für eine Garantie genannt.

Die Garantie wird zudem nur gewährt, wenn 

  • das Produkt sich technisch im Originalzustand befindet und äußerlich nicht maßgeblich beschädigt ist

  • vorhandene Chargen- und Seriennummer sowie die Produktnummer nicht geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurden

  • das Produkt nicht geöffnet und Reparatur in Eigenregie nicht versucht wurde

  • auf oder in dem Produkt angebrachte Siegel nicht geöffnet wurden

  • es sich nicht um normalen Verschleiß handelt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist weiterhin, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird, z.B. durch Einschicken des Produkts.

Garantiezeit und Mitteilung des Garantiefalls

Die jeweils pro Produkt gewährte Garantiezeit gilt wie in der Rechnung ausgewiesen. Die Garantiezeit beginnt ab dem Rechnungsdatum. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn der Garantiefall innerhalb der ausgewiesenen Garantiezeit unter Angabe der folgenden Informationen an iluminize gemeldet wird:

  • Auftrags- oder Rechnungsnummer des Kaufs oder Alternativ: Name des Käufers und Kaufdatum

  • genaue Produktbezeichnung bzw. die auf dem Gerät aufgedruckte Produktnummer sowie die ggf. vorhandene Chargen- oder Seriennummer

  • detaillierte Beschreibung des Fehlers und in welchem Zusammenhang dieser aufgetreten ist

  • Auflistung und genaue Produktbezeichnung der zusammen mit dem Produkt betriebenen Komponenten. Mindestens sind elektrisch vor- und nachgeschaltete Produkte sowie funkbetriebene Komponenten, die mit dem betreffenden Produkt verbunden sind, zu nennen.

Erfolgt die Mitteilung nach Ablauf der Garantiezeit, obliegt dem Garantienehmer die Beweislast über den Eintritt des Garantiefalls innerhalb der Garantiezeit.

Garantieleistungen

iluminize repariert oder ersetzt das nachweislich aufgrund eines Material- oder Produktionsfehlers im Garantiezeitraum ausgefallene oder nicht vollständig funktionierende Produkt kostenlos. Etwaiger Ersatz erfolgt durch ein gleichwertiges Produkt. Sollte dieses nicht möglich sein, erstattet iluminize den in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis. 

Für die Prüfung eines möglichen Garantiefalls muss der Artikel an iluminize geschickt werden. Die hierbei entstehenden Versandkosten als auch Risiken, sind vom Käufer zu tragen. Diese Regelung gilt für private Verbraucher sowie Kaufleute.

Weitere, über den Produktwert hinausgehende Kosten wie (De-)Montage oder Ersatz weiterer Schäden sind, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Regelungen, nicht durch diese Garantie gedeckt.

Ablehnung des Garantiefalls

Stellt iluminize bei der Überprüfung eines Garantiefalls fest, dass das Produkt entweder gemäß der Produktbeschreibung funktioniert oder die in diesem Dokument genannten Voraussetzungen der Garantie nicht erfüllt sind, kann iluminize den Garantiefall ablehnen. Der Garantienehmer wird hierüber informiert. iluminize wird den Rückversand des Produktes gegen Erstattung der Versandkosten oder die kostenlose und fachgerechte Entsorgung / Wiederverwertung des Produkts anbieten.

Abwicklung der Garantie

Die Mitteilung eines Garantiefalls kann über unser Webportal (nur angemeldete Benutzer) im Bereich "Mein Konto, Rücklieferungen", per E-Mail an support@iluminize.com, schriftlich per Brief oder durch Rücksendung des / der Produkte an die o.g. Adresse erfolgen. Für die weitere Kommunikation ist in jedem Fall eine Kontakt-E-Mail-Adresse oder freiwillig eine Telefonnummer für weitere Klärung anzugeben.

Produktspezifische Garantievoraussetzungen

LED-Lichtbänder

Ergänzend gelten für LED-Lichtbänder die folgenden Voraussetzungen für eine Garantie:

  • jedes LED-Lichtband muss vor dem Aufkleben an seinem Bestimmungsort vollständig abgerollt und auf Fehlerstellen geprüft werden. Dazu muss das Lichtband mindestens 10 Minuten mit maximaler Helligkeit aller LEDs betrieben worden sein. Nach dem Aufkleben werden Garantieansprüche nur bei Ausfall einzelner LEDs und nicht bei gruppenweisem Ausfall (was ein Hinweis auf unsachgemäßen Betrieb ist) anerkannt

  • das Lichtband darf nicht in der Rolle angeschlossen und betrieben werden

  • die Temperatur des LED-Lichtbands muss mindestens 10°C betragen, bevor dieses von der Rolle abgerollt werden darf

  • vor jedem Kontakt mit dem LED-Lichtband muss eine Erdung der Person erfolgen (ggf. mit der Erde verbundenes Armband)

  • ein mit dem Stromnetz verbundenes Lichtband darf nicht von Menschen oder elektrisch leitenden oder elektrostatisch wirkenden Gegenständen berührt werden

  • das LED-Lichtband darf nicht mechanisch belastet werden, Beispiele sind Biegen und Knicken mit einem Radius von weniger als 2 cm, tordieren und dehnen

  • das LED-Lichtband darf ohne ausreichende zusätzliche Kühlung durch Metallprofile nicht auf isolierenden Untergründen wie Gips-, Holz-, Kunststoff- und Schaumwerkstoffen betrieben werden

  • das LED-Lichtband muss gemäß der angegebenen IP-Schutzklasse eingesetzt werden und darf weder Hitze durch Sonneneinstrahlung, UV-Strahlung (auch nicht im Schattenbereich) oder andauernder Nässe wie Tropfenbildung oder stehendem Wasser ausgesetzt sein.

  • gegen Feuchtigkeit ummantelte LED-Lichtbänder dürfen nicht in Eigenregie gekürzt werden, auch nicht an den dafür vorgesehenen Stellen

  • die Länge des LED-Lichtbands darf die angegebene, maximale Länge mit einer Einspeisung (Kabel zur Stromzufuhr) nicht überschreiten

  • Sämtliche Vorschaltgeräte des LED-Lichtbands müssen hinter einer Schutzeinrichtung gegen Überspannung betrieben werden. Alternativ muss dem LED-Lichtband eine Schmelzsicherung, die anhand dem maximal verbrauchten Strom des LED-Lichtbands plus maximal 10% dimensioniert ist, vorgeschaltet werden.

LED-Netzteile

Ergänzend gelten für LED-Netzteile die folgenden Voraussetzungen/Einschränkungen für eine Garantie:

  • das Netzteil darf bei konstanten Spannungsanforderungen mit maximal 80% seiner Nennleistung betrieben werden. Im Falle von Anwendungen zum Dimmen mit Pulsweitenmodulation darf die Last maximal 70% der Nennleistung betragen

  • das Netzteil muss an einem gut belüfteten und jederzeit erreichbaren Ort montiert werden

  • nach mindestens einer Stunde Betriebszeit ist im Anschluss an die Montage die Temperatur des Netzteils und der Umgebung zu messen. Die Temperatur darf 50°C für das Netzteil und 35°C für die Umgebung nicht übersteigen. 

Netzteile, die für Anwendungen zum Dimmen mit Pulsweitenmodulation (PWM) genutzt werden, unterliegen einem natürlichen Verschleiß durch physikalisch verursachte Schwingungen in diesem. Dieses äußert sich durch einen ständig fortschreitenden Leistungsverlust, der zu einem vorzeitigen Ausfall des Netzteils bei hoher Belastung führen kann. Im Rahmen dieser Garantie sind für PWM-Anwendungen maximal 5.000 Betriebsstunden gedeckt.

Eine zu hohe Leistung oder Temperatur signalisiert das Netzteil durch fortwährendes An- und Abschalten, was über die LEDs wie ein Flackern wirkt. Flackern ist demzufolge kein Mangel am Produkt, sondern ein Hinweis auf nicht sachgerechte Installation oder nach längerer Betriebszeit auf natürlichen Verschleiß.


Stand: 01.04.2018

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